Informationen zum Anmeldeverfahren und der Platzvergabe erhalten Sie direkt beim Kinderhaus Zwergenzügle Tel. 0711/46966268 (Michael Faltis, Einrichtungsleitung) oder bei der Stadt Fellbach.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Gebühren im AWO Kinderhaus Zwergenzügle.
Erklärung zu den Gebührenstufen:
Stufe 1 = mit einem kindergeldberechtigen Kind in der Familie
Stufe 2 = mit zwei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Stufe 3 = mit drei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Stufe 4 = mit vier oder mehr kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, die bei Ihnen in der Familie leben und im Haushalt wohnen. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können berücksichtigt werden, wenn Sie uns einen Nachweis über den weiteren Bezug von Kindergeld vorlegen.
Untenstehende Gebühren gelten ab dem 1. September 2020
Die aktuelle Gebührensatzung für Kinder unter drei Jahren finden Sie auch unter www.fellbach.de
Betreuungsgebühren und Verpflegungskosten
Für das Kinderhaus Zwergenzügle gelten die aktuellen Tarife der Fellbacher Kinderbetreuungseinrichtungen. Diese sind der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen zu entnehmen.
Sozialstaffelung:
Neben der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder (siehe oben) kommt ggf. eine einkommensbezogene Sozialstaffel zum Tragen. Hier werden die Richtlinien der städtischen Einrichtungen angewandt.
Verpflegungskosten: |
Es werden monatlich Verpflegungskosten und Windelgeld erhoben:
Kappelzwerge |
monatlich 6,00 € |
Das Entgelt beinhaltet einen Snack, Getränke und Windeln. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten (z. B. für Sondernahrung, Pflegeprodukte, Eintrittsgelder, Fahrtkosten) werden von den Eltern/Sorgeberechtigten getragen.
Gerhart-Hauptmann-Str. 17
70734 Fellbach
Einrichtungsleitung Michael Faltis
Geschäftsführer: Bernd Waizel & Tim Schopf